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Fragen und Antworten

Wo muss ich mich melden, wenn ich eine Wohnung suche?

Gern steht Ihnen unser Vermietungsservice beratend zur Seite. Schauen Sie sich doch vorab schon einmal die aktuellen Angebote auf unserer Website an.

Wie hoch ist die Kaution für meine neue Wohnung?

Abhängig von der Wohnungsgröße und -ausstattung variiert die Kaution zwischen 100 und maximal 600 Euro.

Wann muss ich meine Miete bezahlen?

Sie haben bis zum 3. Werktag des Monats Zeit, Ihre Miete an uns zu überweisen.

Was sind Betriebskosten?

Betriebskosten, auch Nebenkosten genannt, sind wiederkehrende Ausgaben, zum Beispiel für Heizung und Warmwasser, Be- und Entwässerung, Hausversicherungen, Steuern, Wartungskosten und einiges mehr, die durch Nutzung entstehen. Diese Nebenkosten, die jährlich variieren können, werden zunächst vom Vermieter übernommen und dann auf die Mieter, nach Verbrauch oder Verteilungsschlüssel umgelegt. Dem kommen Sie in Ihrer Betriebskostenabrechnung genau nach. Für Fragen steht Ihnen unser Team natürlich helfend zur Seite.

Wann kann ich mit meiner Betriebskostenabrechnung des Vorjahres rechnen?

Unser Team arbeitet unter Hochdruck an der zeitnahen Erstellung der Abrechnungen. Da jedoch die Zuarbeit der Versorger notwendig ist, können diese erst nachfolgend erstellt werden. Im Regelfall versenden wir die Abrechnungen zwischen Mai und August.

Sind die Müllgebühren in meinen Betriebskosten enthalten?

Seit einigen Jahren erhebt der Abfallwirtschaftsbetrieb die Müllgebühren. Sie erhalten jährlich Ihren Bescheid und bezahlen direkt an den Abfallwirtschaftsbetrieb.

Sind die Stromkosten in meinen Betriebskosten enthalten?

Den Stromverbrauch in Ihrer Wohnung rechnen Sie direkt mit Ihrem Stromanbieter ab. Lediglich den Hausstrom (Hauslicht, Kellerlicht) finden Sie in Ihrer Betriebskostenabrechnung wieder.

Was regelt die Hausordnung?

Die Hausordnung gewährleistet das gemeinschaftliche Miteinander im Haus. Sie enthält Regelungen zur gegenseitigen Rücksichtnahme sowie zum ordnungsgemäßen Umgang mit der Wohnung und dem Haus. Hier können Sie sich die aktuelle Fassung unserer Hausordnung herunterladen. Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Bereichsleiter gern zur Verfügung.

Darf ich Tiere in der Wohnung halten?

Für die Haltung von Haustieren (außer Kleintieren) ist eine Genehmigung erforderlich. In jedem Fall sind Haustiere von Spielplätzen fernzuhalten.

Muss ich Änderungen bei Namen, Anschrift oder Bankverbindung melden?

Während des laufenden Vertragsverhältnisses bitten wir Sie, uns jede Änderung der persönlichen Daten frühzeitig mitzuteilen.

Darf mein/e Partner/in bei mir einziehen?

Wenn sich Ihr/e Partner/in dauerhaft in Ihrer Wohnung aufhält, sollte diese/r auch in Ihren Mietvertrag aufgenommen werden.

In meiner Wohnung ist etwas defekt. An wen muss ich mich wenden?

Zu unseren Geschäftszeiten steht Ihnen unser Serviceteam unter der Telefonnummer 03473 942300 oder per E-Mail unter service@agw-asl.de helfend zur Seite. Zu unseren Sprechzeiten können Sie direkt mit Ihrem Bereichsleiter sprechen.

Darf ich in meiner Wohnung bauliche Veränderungen vornehmen?

Generell bedürfen bauliche Veränderungen in der Wohnung immer vorab einer Genehmigung unsererseits.

Ich habe Schwierigkeiten, meine Miete pünktlich zu bezahlen. Wie verhalte ich mich richtig?

Setzen Sie sich unverzüglich mit unserer Mietenbuchhaltung in Verbindung. Denn eine verzögerte Mietzahlung kann zu zusätzlichen Kosten für Sie führen. In einem persönlichen Gespräch helfen wir Ihnen, eine passende Lösung zu finden.

Ich fühle mich durch meinen Nachbarn gestört. Wie verhalte ich mich?

Damit weiterhin ein gutes Nachbarschaftsverhältnis besteht, sollten Sie zuallererst mit Ihrem Nachbarn über das vorhandene Problem reden. Sollte es zu keiner Einigung kommen, können Sie uns Ihr Anliegen in schriftlicher Form zukommen lassen. Wir bemühen uns um eine einvernehmliche Klärung.

In unserem Haus finden Bauarbeiten statt. Wer bezahlt das Wasser und den Strom dafür?

Es werden Zwischenzähler für Bauwasser und -strom eingebaut, die zum Abschluss der Bauarbeiten abgelesen werden und natürlich nicht in Ihre Betriebskosten einfließen.

Was ist eine Vorvermieterbescheinigung bzw. Wohnungsgeberbescheinigung und wo erhalte ich diese?

Die Vorvermieterbescheinigung benötigen wir von Ihrem vorherigen Vermieter. Die Wohnungsgeberbescheinigung müssen Sie beim Einwohnermeldeamt vorlegen. Sollten Sie diese Unterlagen von uns benötigen, erhalten Sie diese bei Ihrem Bereichsleiter.

Wie bzw. wann erhalte ich meine Mietkaution zurück?

Nach Ihrem Auszug erhalten Sie in der Regel Ihre Mietkaution nach Ausgleich der letzten Betriebskostenabrechnung. Ihrer letzten Betriebskostenabrechnung liegt ein separates Schreiben mit weiteren Informationen zur Kautionsrückzahlung bei.

Welche Kündigungsfristen habe ich als Mieter einzuhalten?

Ihren Mietvertrag können Sie mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen.